Der Schulsport ist ein unaustauschbarer Bestandteil umfassender Bildung und Erziehung und leistet einen spezifischen Beitrag zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Als einziges Bewegungsfach in der Schule hat der Sportunterricht in der Bildungspolitik einen hohen Stellenwert. Das gilt sowohl mit Blick auf die Rhythmisierung des Schulalltags als auch auf die Problematik eines mit Bewegungsarmut einhergehenden gesellschaftlichen Wandels. Sportunterricht soll neben der Freude an der Bewegung und der Motivation zu lebenslangem sinnvollem Sporttreiben die Einsicht vermitteln, dass sich kontinuierliche körperliche Betätigung in Verbindung mit einer gesunden Lebensführung positiv auf die physische, psychische, soziale und kognitive Entwicklung des Einzelnen auswirkt.


Schulcurriculum für die Mittelstufe und Kursbeschreibungen für die Oberstufe

Die Links führen zu Kursbeschreibungen im PDF-Format. Für einige Kurse gibt es auch Fotos , die einen Eindruck vom Unterricht vermitteln.

Für die Oberstufe können Sie hier unsere Kriterien zur Leistungsbewertung einsehen.

Fachschaft Sport

Katherina Ahlemeyer
Angelika Franke-Kunze
Ibrahim Özyavas
Heidrun Rode
Sven Janzen (Fachobmann)
Laura Haskamp
Birgit Bunke
Aldona Stelle
Dr. Mike Lochny
Anne Swantje Kropp
Nicolas Vasiliadis
Veronika Schönleber
Alexander Krueger

Veranstaltungen und Initiativen


Elterninformation zu den Rahmenbedingungen des Schwimm- und Sportunterrichtes

Die Fachgruppe Sport des Cato Bontjes van Beek Gymnasiums möchte Ihnen auf diesem Weg einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Sportunterricht geben, um das Miteinander zu erleichtern und einen sicheren, störungsarmen Unterricht zu ermöglichen.
 
Ausrüstung und Sicherheit

  • Ihr Kind benötigt strapazierfähige, funktionelle Sportkleidung, die nur während des Sportunterrichtes getragen wird.
  • 1 Paar feste Sportschuhe für den Außenbereich und ein Paar für die Halle mit heller bzw. abriebfester Sohle.
  • Sweatshirt, T-Shirt, kurze und lange Sporthose (sportartengerecht).
  • Lange Haare (ab Schulterlänge) sind so zusammenzubinden, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist.
  • Für Brillenträger ist es zweckmäßig, eine Sportbrille zu tragen.
  • Das Kaugummikauen und Essen ist im Sport- und Schwimmunterricht verboten; Trinkflaschen (vor allem aus Glas) dürfen nicht mit in die Sporthalle genommen werden.
  • Leistungsabnahmen, die aufgrund von fehlender Kleidung / unentschuldigtem Fehlen nicht erfolgen können, werden mit der Note 6 bewertet.
  • Auf Sauberkeit und Ordnung in den Umkleideräumen ist zu achten. 
  • Der Innenraum der Turnhalle darf nur mit Erlaubnis des Sportlehrers betreten werden. Auch das Betreten des Sportplatzes erfolgt nur auf Anweisung der Sportlehrkraft.
  • Ohne Hilfe- und Sicherheitsstellung darf an keinem Sportgerät geturnt bzw. keine Sportanlage genutzt werden. Hilfe- und Sicherheitsstellung erfolgen durch den Lehrer oder von einem durch den Lehrer angewiesenen Schüler.
  • Das selbstständige Betreten der Geräteräume ohne Aufforderung ist untersagt.  Ohne Erlaubnis der Lehrkraft erfolgt keine Nutzung bzw. kein Einsatz von Sportgeräten.
  • Defekte an Sportgeräten sind der Lehrkraft sofort anzuzeigen.

Für den Schwimmunterricht:

  • Badehose oder Badeanzug (Ein Bikini ist bei Sprüngen ins Wasser unvorteilhaft).
  • Handtuch, Duschgel.
  • evtl. Badeschlappen, Schwimmbrille, Geld für den Kleiderschrank.
  • Das Wasser darf nur in Anwesenheit und nach Aufforderung der Lehrkraft betreten werden.

Bitte unterstützen Sie Ihr Kind, indem Sie es daran erinnern, rechtzeitig das Sportzeug zu packen und mitzunehmen.
 
Schmuck, Geld und Wertgegenstände

Schmuck, Uhren und Piercings sind vor dem Unterricht abzulegen (abzukleben), da sie das Verletzungsrisiko aller Kinder erhöhen.

Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind keine größeren Geldbeträge und besondere Wertgegenstände mit in die Schule bringt. Während des Unterrichtes in der Sporthalle haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Wertsachen in einem im Unterrichtsraum befindlichen Kasten zu sammeln. Für den Verlust der in Verwahrung genommenen Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Bitte besprechen Sie diese Problematik mit Ihrem Kind.


Befreiung und Entschuldigung vom Sportunterricht

Sollte Ihr Kind aufgrund einer akuten Erkrankung oder Verletzung nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, so bitten wir um eine schriftliche Mitteilung. Auch bei Beeinträchtigungen (Krankheit/Verletzung) sind Schülerinnen und Schüler grundsätzlich zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet und werden in den Unterrichtsprozess einbezogen. Dies gilt auch für Randstunden.

Eine Befreiung vom Sportunterricht bis zur Dauer eines Monats kann die Sportlehrkraft genehmigen. Über diesen Zeitraum hinausgehende Befreiungen müssen beim Schulleiter beantragt werden.

Die Teilnahme am Sportunterricht während der Menstruation ist der Normalfall. Über gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Asthma, Diabetes, Epilepsie o.ä. sind die Schule und die Sportlehrkraft zu Beginn des Schuljahres zu informieren.

Schwimmfähigkeit

Im Rahmen des Schwimmunterrichts in der Schule ist keine Anfängerschulung möglich. Sollte Ihr
Kind in der Grundschule nicht die notwendigen Schwimmfertigkeiten erworben haben (Schwimmabzeichen Bronze), sorgen Sie bitte dafür, dass dies in einem außerschulischen Kurs geschieht.
Nichtschwimmer können im Rahmen des Schwimmunterrichtes nicht betreut werden.