Niedersächsische Verordnungen

Antworten zu den häufigsten Fragen bezüglich der Vergabe der Latina findet man auf der Seite Schule und Recht in Niedersachsen.

  • zur Bescheinigung des Erwerbs des Latinums:
    Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) 16.3 und 18
  • zur Regelung der Latinumsvergabe (Lateinunterricht ab Jg. 6):
    Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB - AVO - GOBAK) 16.4. Anlage 3
  • zum Schulbesuch im Ausland:
    Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg EB - AVO - GOBAK 16.6 – 16.6.3f.